Binnenfunk, Seefunk und weltweites Funken
Jeder Schiffsführer eines Fahrzeuges mit einer Funkanlage muss das entsprechende Funkzeugnis besitzen. Mit UKW Funkgeräten kann ein Schiff mit einem anderen Schiff oder einer Revier- bzw. Küstenfunkstellen über eine Reichweite von bis zu 30 sm Kontakt aufnehmen. Mit einer entsprechenden GW/KW Funkanalge bzw. einer Satellitenkommunikationsanlage ist eine weltweite Kontaktaufnahme möglich.
Der Funk dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Information (Revierfunk, Wetter, Radarberatung) und der Kommunikation mit anderen Schiffs- bzw. Seefunkstellen (Nautische Abpsrachen, Nachrichten sozialer Art).
Die "kleinen" Funkscheine für den UKW Binnen- und Seefunk sind das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC). Für den weltweiten Seefunk gibt es das Allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (LRC).
SRC - Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Das Seefunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) ist ein international gültiges Funkzeugnis für den küstennahen Bereich. Es wird benötigt, um am Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk auf See mit UKW-Geräten teilnehmen zu können.
Dieses Seefunkzeugnis ist ausreichend für die meisten Charterschiffe und Sportboote, die im Küstenbereich fahren.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein auf europäischer Ebene vorgeschriebener Schein für die Binnengewässer bis zur Flussmündung (auf der Weser bis kurz hinter Bremerhaven). Es empfiehlt sich, diesen Lehrgang unmittelbar im Anschluss an die SRC Prüfung durchzuführen.
LRC- Allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis
Das Allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate - LRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-Kurzwelle und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können.

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