UKW Binnenfunk (UBI)
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Auf jedem Fahrzeug, das mit einer Binnenfunkanlage ausgestattet ist, muss einer der Crewmitglieder ein Funkzeugnis besitzen. Mit UKW Binnenfunkgeräten kann man vom Schiff zu anderen Schiffen oder einer Revierzentrale, einer Schleuse oder Brücke Kontakt aufnehmen.
UKW Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein auf europäischer Ebene vorgeschriebener Schein für die Binnengewässer bis zur Flussmündung (auf der Weser bis kurz hinter Bremerhaven). Für Inhaber eines Seefunkzeugnisses kann dieser Lehrgang als Ergänzungsprüfung (mit einem verkürzten Fragenkatalog) abgelegt werden.
Lehrgangsmaterial
Nach erfolgter Anmeldung stellen wir Ihnen den Fragenkatalog zur Verfügung.
UBI - Lehrgang als Vollkurs
Unser UKW-Binnenfunk-Vollkurs findet regelmäßig statt. Hierbei sind Vorkenntnisse, also ein Seefunkzeugnis (SRC, LRC, GOC oder ROC), nicht erforderlich.
| Termin: | 2x samstags am 17.03. und 24.03.2012 | |
| Prüfung: | 22. April 2012* weitere UBI-Prüfungstermine |
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| Ort: | Hochschule für Nautik (HfN), Werderstraße 73, Raum A 223 (Google Maps Link) | |
| Zeit/ Umfang: |
jeweils 10:00 - 14:30 Uhr |
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| Kursleitung: | Klaus Schlösser | |
| Voraussetzung: | Mindestalter 15 Jahre | |
| Kursgebühr: | 94,- EUR zuzüglich Lehrmaterial 10,- EUR |
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| Weitere Kosten: | Prüfungsgebühr: 79,- EUR | |
| Anmeldung: | Telefonisch, per E-Mail oder über unser Anmeldeformular |
